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Gemeinschaftswettfahrt 2011
Segelanweisungen
1. Allgemeines
- Die Wettfahrt wird nach den Yardstickregeln, den Wettfahrtregeln der ISAF, den Ordnungsbestimmungen des DSV, den Regelungen für die Gemeinschaftswettfahrt, dem Programm und diesen Segelanweisungen gesegelt.
- Grundsätzliche Bedingungen: Kein Spinnaker o. ä., kein Leerräumen des Bootes, keine Regattacrews („Affenfelsen“)! Faires Segeln und Toleranz sind oberstes Gebot!
- Wettfahrtleitung und Schiedsgericht: Siehe Programm
- Die Segelanweisungen können durch Aushang, Hafenmeisterei Passathafen, geändert werden. Änderungen werden spätestens bis zur Steuermannsbesprechung bekannt gegeben.
- Nachmeldungen und Änderungen der Meldeliste werden bei der Steuermannsbesprechung bekannt gegeben.
- Die Nationalflagge ist zu streichen.
- Abbruch der Wettfahrt wird angezeigt durch die Flagge „November“ (blau/weiß gewürfelt) am Flaggenmast des Passathafens bzw. auf dem Start-/Zielschiff.
- Eine abgebrochene Wettfahrt wird nicht wiederholt oder neu gestartet.
2. Sicherheitsbestimmungen
- Jeder Steuermann ist für die richtige seemännische Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für Verluste an Leben oder Eigentum, persönlichen Schaden oder Schäden an Eigentum, die durch die Teilnahme an der Wettfahrt verursacht werden oder sich ergeben (Ergänzung WR 4).
- Der Schifffahrtsweg vor Travemünde ist freizuhalten.
- Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung bekannt geben.
3. Start
- Die Lage des Startgebietes ist der Bahnbeschreibung zu entnehmen.
- Die Startlinie wird gebildet durch den Mast des Startschiffes und die Startlinien-Begrenzungstonne mit gelber Flagge an der Backbordseite des Startschiffes.
- Startschiff „SUSANNA“, SVT, oder ein Ersatzschiff
UKW-Kanal 8 oder Tel. 0157 / 88 77 60 60 (nur für diese Wettfahrt) - Die Wettfahrt wird nach WR 26 mit 10-Minuten-Abständen gestartet.
- Das Ankündigungssignal erfolgt 10 Minuten vor dem Start mit Hissen eines Zahlenwimpels,
der dem Start entspricht und einem akustischen Signal. - Das Vorbereitungssignal erfolgt 4 Minuten vor dem Start mit Hissen der Flagge „P“ und
einem akustischen Signal.
Das Vorbereitungssignal wird 1 Minute vor dem Start durch Niederholen der Flagge „P“
mit einem langen Schallsignal gestrichen. - Das Startsignal erfolgt bei Niederholen des Zahlenwimpels mit einem akustischen Signal.
Das Startsignal ist zugleich das Ankündigungssignal für den folgenden Start (Ergänzung
WR 26). - Startverschiebung wird angezeigt durch den Antwortwimpel (weiß/rot).
- Einzelrückruf: Flagge „X“ und ein langes Schallsignal
- Allgemeiner Rückruf: 1. Hilfsstander (blau/gelber Stander) und zwei Schallsignale.
- Das Vorbereitungssignal für einen neuen Start erfolgt eine Minute nach dem Niederholen des 1. Hilfsstanders (1 langes Schallsignal), und die Starts für nachfolgende Startgruppen folgen diesem neuen Start (Änderung WR 29.2).
- Boote, die nicht beim nächsten Startsignal starten, müssen das Startvorfeld für die Boote freihalten, die starten.
- Boote, die nicht innerhalb von 10 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als nicht gestartet gewertet (Ergänzung WR 28.1 und 29.1).
10:50 Uhr | Ankündigungssignal 1. Start | Zahlenwimpel „1“ gesetzt | Schallsignal |
10:56 Uhr | Vorbereitungssignal 1. Start | „P“ gesetzt | Schallsignal |
10:59 Uhr | Vorbereitungssign. streichen | „P“ nieder | Schallsignal |
11:00 Uhr | 1. Start, zugleich | Zahlenwimpel „1“ nieder, | Schallsignal |
11:06 Uhr | Vorbereitungssignal 2. Start | „P“ gesetzt | Schallsignal |
11:09 Uhr | Vorbereitungssign. streichen | „P“ nieder | Schallsignal |
11:10 Uhr | 2. Start, zugleich | Zahlenwimpel „2“ nieder, | Schallsignal |
usw. |
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4. Bahnen
- Als Bahnmarken dienen Seezeichen:
Tonne Pelzerhaken-Süd
Tonne Neustadt 1
Wichtig! Betrifft Tonne Brodten Ost: siehe Punkt 4.6 ! - Je nach Bahn kann zusätzlich eine Regattatonne ausgelegt werden, die sich auf einer der folgenden Positionen befindet:
Position Regattatonne: ca. 54°03,0’N 010°57,0’E (westlich des Lübeck-Gedser-Wegs)
Position Regattatonne: ca. 54°00,7’N 010°48,4’E (nahe Niendorf)
Zusätzlich kann sich dort ein Begleitschiff befinden. - Die Bahn wird auf weißen Tafeln mit roten Ziffern am Startschiff angezeigt. Die Bahnen sind unter Punkt 9 der Segelanweisungen aufgelistet.
- Bahnverkürzung: Ist eine kurze Bahn bereits vor dem Start vorgesehen, wird sie angezeigt durch Flagge „S“ (weiß/blau) sowie einem roten Buchstaben „S“ zusammen mit der Bahnanzeigetafel am Startschiff.
- Bahnverkürzung während der Wettfahrt: Das Zielschiff liegt an einer Bahnmarke mit Flagge „S“ (weiß/blau) und Flagge „Blau“. Die Ziellinie wird gebildet durch die Linie zwischen dem Mast des Zielschiffes und der Bahnmarke.
- Das Sperrgebiet um den Pfahl und die Kardinaltonne Brodten Ost ist für diese Wettfahrt als Hindernis zu betrachten und darf nicht durchfahren werden. Eine Nichtbeachtung führt zur Disqualifikation. Als Ersatz für die im Sperrgebiet befindliche Kardinaltonne Brodten Ost wird eine weitere Regattatonne ausgelegt. Diese befindet sich ca. 0,5 bis 1,0 sm in nordöstlicher Richtung der Tonne Brodten Ost. Diese Regattatonne wird im Folgenden mit Brodten Ost angesprochen.
5. Ziel
- Das Ziel wird gebildet durch den Mast des Zielschiffes und eine Zielbegrenzungsboje mit gelber Flagge oder durch den Mast des Zielschiffes und eine der Bahnmarken.
- Wenn keine Bahnverkürzung während der Wettfahrt erfolgt, befindet sich das Ziel zwischen der Ansteuerungstonne Trave und der grünen Fahrwassertonne 3.
- Das Zielschiff hat eine blaue Flagge gesetzt.
6. Zeitbegrenzung, Beendigung der Wettfahrt
- Ist spätestens 4 Stunden nach dem ersten Start kein Boot durchs Ziel gegangen, wird die Wettfahrt abgebrochen.
- Die Wettfahrt ist spätestens 3 Stunden nach dem Zieldurchgang des ersten Bootes beendet, das kein Mehrrumpfboot oder extrem konstruiertes Sportboot (z.B. „Rüsselboot“) ist. Alle dann noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als aufgegeben gewertet (Ergänzung WR 32.1(e) und 35).
- Das Ende der Wettfahrt wird durch streichen der Flagge „Blau“ angezeigt.
7. Segelführung
- Vorsegel und Spinnaker: Es darf nur ein Vorsegel pro Stag gesetzt sein, das fest am Stag gefahren werden muss. Doppelte Vorstagen zählen als ein Stag. Spinnaker, Flasher, Booster, Besan-Stagsegel oder ähnliche Segel dürfen nicht gesetzt werden (Änderung WR 50).
8. Proteste, Ersatzstrafe
- Ein Boot, das in der Wettfahrt gegen eine Regel des Teils 2 der WR (Begegnung von Booten) verstoßen hat, kann zum Zeitpunkt des Vorfalls eine Strafe ausführen. Seine Strafe muss aus einer 360°-Strafdrehung bestehen. Ein Boot nimmt eine Strafdrehung an, wenn es sich sobald wie möglich nach dem Vorfall von anderen Booten frei segelt und eine vollständige Drehung einschließlich einer Wende und einer Halse macht (Änderung WR 44).
- Ein Boot, das wegen eines Vorfalls protestieren will, muss dies dem Start/Zielschiff unmittelbar nach dem Zieldurchgang bekannt geben.